top of page
SERVICES

Geschäftsbedingung

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR ÜBERSETZUNGEN  – Aktualisiert am 1. Oktober 2022, QualityTranslating.com

 

1. ALLGEMEINES

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für Übersetzungsaufträge zwischen Quality Translating (im Folgenden „der Übersetzer“) und dem Kunden. Der Begriff Kunde bezieht sich auf die Person oder Organisation, die die Arbeit bezahlt, oder auf die Kontaktperson, die bevollmächtigt ist, diese Person oder Organisation zu vertreten. Der Begriff Übersetzung bezieht sich auf die Übersetzung einer Nachricht aus der Ausgangssprache in die Zielsprache gemäß der guten Übersetzungspraxis, wie sie vom finnischen Übersetzer- und Dolmetscherverband definiert wird. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen werden von beiden Parteien angewandt, wenn sie mündlich oder schriftlich vereinbart haben, an einem Übersetzungsprojekt teilzunehmen. Soweit andere Vertragsunterlagen einander widersprechen, geht der von den Parteien gesondert geschlossene Vertrag den Allgemeinen Vertragsbedingungen für Übersetzungen vor.

2. VERANTWORTUNG DES KUNDEN

2.1. Materialübergabe

Innerhalb des vereinbarten Zeitplans übergibt der Kunde alle für die in Auftrag gegebenen Arbeiten erforderlichen Unterlagen sowie Hilfsmittel, wie z im erforderlichen Umfang. Der Auftraggeber wird den Übersetzer bei Bedarf in spezielle Methoden oder in den Aufbau und die Funktion von im Ausgangstext beschriebenen technischen Einrichtungen einweisen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die grundsätzlichen Angaben, Weisungen und Vorgaben zum Auftrag, die der Auftraggeber dem Übersetzer erteilt. Der Kunde ist auch für die Eignung der Übersetzung für den beabsichtigten Zweck verantwortlich.

2.2. Änderungen

Wünscht der Auftraggeber während der Übersetzungsarbeiten Änderungen am Ausgangstext, so sind die gewünschten Änderungen dem Übersetzer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Übersetzer hat seinerseits den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren, wie sich die gewünschten Änderungen auf den Termin des Übersetzers und das zu berechnende Honorar auswirken. Die durch die Änderungen entstehenden Kosten trägt der Kunde.

 

3. VERANTWORTUNG UND HAFTUNG DES ÜBERSETZERS

3.1. Ausführung der Arbeit

Der Übersetzer führt den Auftrag mit der erforderlichen Fachkompetenz und nach guter Übersetzungspraxis aus. Sofern kein ausdrückliches Hindernis vorliegt, hat der Übersetzer das Recht, während des Übersetzungsprozesses Experten aus verschiedenen Bereichen hinzuzuziehen. Die Kosten einer solchen fachmännischen Hilfeleistung trägt der Kunde, wenn dies vorher vereinbart wurde. Andernfalls sind die Kosten in dem vom Übersetzer erhaltenen Honorar enthalten, und der Übersetzer ist für die Vergütung der hinzugezogenen Experten verantwortlich.

 

3.2. Haftung für Fehler und Änderungen

Der Übersetzer ist für die vertragsgemäße Ausführung des Auftrags verantwortlich. Der Übersetzer ist auch gegenüber beigezogenen Sachverständigen für die Übersetzung verantwortlich, sofern Auftraggeber und Übersetzer nichts anderes vereinbart haben. Ist der Ausgangstext mehrdeutig oder fehlerhaft und leistet der Auftraggeber oder der vertretungsberechtigte Ansprechpartner auf Anfrage nicht die erforderliche Klarstellung, so ist die Mehrdeutigkeit des Ausgangstextes an der entsprechenden Stelle der Übersetzung anzugeben. Der Übersetzer ist nicht verantwortlich für Korrekturen und Änderungen, die der Kunde oder eine andere Person an der Übersetzung vornimmt, nachdem sie dem Kunden geliefert wurde. Werden in der Übersetzung Fehler oder Mängel festgestellt, ist der Übersetzer berechtigt und verpflichtet, diese auf eigene Kosten innerhalb angemessener Frist zu korrigieren. Darüber hinaus ist der Übersetzer für den Ersatz des dadurch verursachten Schadens verantwortlich, wie hierin unter 3.3 beschrieben.

3.3 Schadenshöhe

 

Der Übersetzer haftet für direkte Schäden, die der Übersetzer dem Kunden zugefügt hat. Der vom Übersetzer gegebenenfalls zu zahlende Schadensersatzbetrag entspricht jedoch höchstens dem für die Übersetzung erhaltenen Gesamtbetrag. Der Übersetzer haftet nicht für eventuell auftretende indirekte oder Folgeschäden. Diese Beschränkungen gelten jedoch nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Übersetzers beruht.

 

3.4. Dauer der Haftung

 

Der Auftraggeber hat die vom Übersetzer gelieferte Übersetzung unverzüglich zu prüfen. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Versand oder anderweitiger Zustellung der Übersetzung an den Kunden eine schriftliche Beanstandung bezüglich der Qualität der Arbeit oder möglicher Fehler eingereicht hat, gilt die Übersetzung als vom Kunden genehmigt. Nach Ablauf dieser Frist haftet der Übersetzer weiterhin für Fehler oder Mängel, die der Auftraggeber nachweislich durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Übersetzers verursacht hat und die der Auftraggeber vernünftigerweise nicht innerhalb von 14 Tagen nach Versand oder anderweitiger Lieferung der Übersetzung an feststellen konnte der Kunde. Der Übersetzer ist von dieser Haftung ein Jahr nach Übergabe der Übersetzung an den Auftraggeber befreit.

 

4. GRUND DER RECHNUNGSSTELLUNG

 

Der Übersetzer stellt dem Auftraggeber Rechnungen gemäß den im Voraus vereinbarten Gründen in Rechnung. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde zusätzlich Verzugszinsen nach Maßgabe des Zinsgesetzes zu zahlen und etwaig anfallende Mahngebühren zu ersetzen.

 

5. TERMIN, VERZÖGERUNG UND STORNIERUNG VON ARBEITEN

 

5.1. Frist und Art der Lieferung

 

Auftraggeber und Übersetzer können die Übersetzungsleistung mündlich oder schriftlich vereinbaren. Bei einer Vereinbarung ist die Frist für die Übersetzung festzulegen. Die fertige Übersetzung und die Rechnung werden dem Kunden, sofern nicht digital, zugestellt, es sei denn, die Parteien haben eine andere Lieferart vereinbart

 

5.2. Verzögerung

 

Die Arbeiten müssen gemäß dem festgelegten Zeitplan durchgeführt werden. Bei Änderungen der in Ziffer 2.2. den Arbeitsaufwand erhöhen oder den Übersetzungsprozess anderweitig verzögern, ist der Übersetzer berechtigt, den Zeitplan nach Bedarf verlängern zu lassen. Der Übersetzer hat eine Verzögerung der Arbeit nicht zu vertreten, die darauf zurückzuführen ist, dass der Auftraggeber dem Übersetzer den Ausgangstext oder das Hilfsmaterial weder bei Vertragsschluss noch zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt hat; Der Übersetzer ist auch nicht verantwortlich für eine Verzögerung, die aus einem anderen vom Kunden zu vertretenden Grund resultiert. Unerwartete Schwierigkeiten bei der Arbeit können einen Grund für die Vertragsauflösung oder die Übertragung der Arbeit auf einen Dritten darstellen. Stellt sich heraus, dass die Arbeit anspruchsvoller ist als im Vorfeld eingeschätzt, muss der Übersetzer dies dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen. Wenn die Verspätung des Übersetzers auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, werden die Parteien eine Verlängerung der Frist oder die Beendigung des Vertrages vereinbaren. Eine Terminüberschreitung ist dem Kunden schriftlich anzuzeigen, sobald die Frist abgelaufen oder mit der Terminüberschreitung zu rechnen ist. Maßnahmen wegen Terminüberschreitung werden gesondert vereinbart.

5.3. Stornierung der Arbeit

 

Wenn der Kunde einen Übersetzungsauftrag storniert, hat der Übersetzer Anspruch auf Vergütung für die bis zum Tag der Stornierung geleistete Arbeit, für die im Hinblick auf den unvollständigen Teil der Übersetzung geleistete Vorbereitungsarbeit für die für die Übersetzung reservierte Zeit anfallende Versandkosten, für sonstige außergewöhnliche Aufwendungen und für Schäden und Verluste, die durch die Stornierung entstehen. Wenn der Auftraggeber der Ansicht ist, dass der Übersetzer keinen Anspruch auf die oben genannte Vergütung hat, trägt der Auftraggeber die Beweislast dafür, dass der Übersetzer die geforderten Arbeiten oder Vorbereitungen nicht durchgeführt hat. Ebenso trägt der Auftraggeber die Beweislast dafür, dass dem Übersetzer kein außergewöhnlicher Aufwand oder Schaden entstanden ist.

 

6. URHEBERRECHT

 

Der Übersetzer hat gemäß dem Urheberrechtsgesetz (404/8. Juli 1961 mit Änderungen) das Urheberrecht an der von ihm angefertigten Übersetzung. Die Übersetzung darf nur zu dem mit dem Auftraggeber bei Auftragserteilung vereinbarten Zweck verwendet werden. Wird die Übersetzung zu anderen als den ursprünglich vereinbarten Zwecken verwendet, ist die erweiterte Nutzung und die dafür zu zahlende Vergütung stets gesondert zu vereinbaren. Ohne Zustimmung des Übersetzers darf die Übersetzung nicht bearbeitet, gekürzt oder anderweitig verändert werden. Überlässt der Auftraggeber die Übersetzung einem Dritten zum Zweck der sprachlichen Überarbeitung, so ist der Übersetzer hiervon zu unterrichten und ihm ist Gelegenheit zur Freigabe des überarbeiteten Textes zu geben. Auf Filmen, in Fernseh- und Rundfunksendungen, in Literaturübersetzungen und in sonstigen Druckwerken ist stets der Name des Übersetzers anzugeben, es sei denn, der Übersetzer verbietet ausdrücklich die Veröffentlichung seines Namens. In anderen Fällen wird gesondert vereinbart, ob der Name des Übersetzers genannt wird.

7. STREITIGKEITEN

 

Kommt es zwischen dem Übersetzer und dem Auftraggeber zu Streitigkeiten über die Qualität der Arbeit oder den Grund der Rechnungsstellung, können die Parteien getrennt oder gemeinsam den Schlichtungsausschuss des Finnischen Übersetzer- und Dolmetscherverbandes um Rat und Auskunft ersuchen. Streitigkeiten zwischen dem Übersetzer und dem Kunden, die sich aus ihrem Vertrag ergeben, werden entweder vom Bezirksgericht am Wohnsitz des Übersetzers oder vom Bezirksgericht Helsinki nach finnischem Recht entschieden.

Contact Us

Benötigen Sie weitere Informationen?

Wir sind hier, um zu helfen. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.

bottom of page